Das Datenschutzrecht NRW hat sich durch die europäische Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) geändert. Schüler und Eltern sollen darüber informiert werden, zu welchem Zweck Daten in der Schule verwandt und wie diese gespeichert werden. Die Datei „Benachrichtigung der Schüler und Eltern nach DS-GVO“ dient zur Information. Die Datei „Einwilligung der Schüler und Eltern nach DS-GVO“ müssen alle Schüler des Maria-Stemme Berufskollegs verpflichtend ausfüllen. Schüler unter 16 Jahren benötigen die Unterschrift der Eltern.