Kinderpfleger/in Vollzeit oder PiA
Sie können gut auf Kinder zugehen und wollen diese in ihrer Entwicklung unterstützen. Sie freuen sich auf abwechslungsreiche Arbeitstage.
Wir bieten Ihnen eine vielseitige Ausbildung, die Sie auf die Aufgaben in der Erziehung, Bildung und der Betreuung von Kindern im Vorschulalter vorbereitet. Während der Praktika erlernen Sie den Umgang mit Kindern, indem Sie verschiedene Angebote vorbereiten und durchführen. Die Ausbildung zur/m Kinder-pfleger/in endet mit einer Prüfung und führt zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht. Nach Ihrer Ausbildung sind Sie als Ergänzungskraft in sozialpädagogischen Einrichtungen tätig. Die Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinder-pfleger findet auch in der Praxisintegrierten Ausbildung (PiA) statt. Im Rahmen der PiA ist man in einer sozialpädagogischen Einrichtung angestellt und arbeitet dort an zwei bis drei Tagen in der Woche (abhängig vom Ausbildungsjahr).
An den anderen Tagen der Woche besucht man das Berufskolleg. In der Regel erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwerben. Darüber hinaus können Sie sich zur/zum Erzieherin/Erzieher weiter qualifizieren.
Aufnahmevoraussetzungen
- mindestens Erster Schulabschluss
- Nachweis der persönlichen Eignung durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das bei Ausbildungsbeginn nicht älter als 3 Monate ist
- Für die Ausbildung wünschenswerte persönliche Fähigkeiten:
- Wertschätzung, Einfühlungsvermögen, Kontaktfähigkeit, Vorurteilsfreiheit
Ausbildungsdauer
- 2 Jahre in Vollzeitform
- 2 Jahre in Teilzeitform (Praxisintegrierte Ausbildung)
Einsatzmöglichkeiten / Perspektiven
- Kindergärten
- Kindertagesstätten
- Privathaushalte
- Tagesmutter/-vater
Unterrichtsfächer
Berufsbezogener Lernbereich
| Berufsübergreifender Lernbereich
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Differenzierungsbereich
- Angebote je nach sachlicher und personeller Ausstattung der Schule
Praktika
Die Gesamtzeit der Praktika beträgt bei der konsekutiven Ausbildung 16 Wochen
- im Kindergarten oder • in Kindertagesstätten
Ausbildungsabschluss
- Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger
- Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)